Know Your Rights!

Reihenfolge: 
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Tipps zum Umgang mit Polizei und Securities

Sonntagnachmittag im Skatepark, beim Fortgehen, Kontrollen in der U-Bahn – wir alle kennen Situationen, in denen Polizei und Securities auf einmal unsere Ausweise sehen wollen, darauf bestehen, in unsere Taschen zu schauen, oder uns allgemein so schlecht behandeln, als wären wir gerade aus dem Knast ausgebrochen.

Grundsätzlich gilt im Umgang mit "Recht und Ordnung"*: ruhig bleiben, die Nerven behalten, Freund*innen beruhigen, nicht schreien, sachlich bleiben, sich nicht einschüchtern oder provozieren lassen und den Beamt*innen oder Securities signalisieren, dass wir unsere Rechte kennen und auf diese auch bestehen. Nachfolgende Infos sollen ein bisschen die Panik vermindern, die oft aufkommt, wenn die Polizei auftaucht.

Was darf die Polizei?

Jeder persönliche Kontakt mit der Polizei nennt sich „Amtshandlung“ und in ihrem Rahmen hast du folgende Rechte:

  • Du darfst nachfragen, um was geht es und was dir konkret vorgeworfen wird.
  • Du hast das Recht auf Bekanntgabe der Dienstnummer des*der einschreitenden Beamt*in und außerdem
  • das Recht auf eine (erwachsene) Vertrauensperson (vor allem dann, wenn du unter 18 bist), die die ganze Zeit bei der Amtshandlung dabei ist.

Du musst nichts außer deinem Namen, deinem Geburtsdatum und deiner Meldeadresse bekannt geben. Wenn du unter 18 bist, musst du auch die Namen deiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten nennen. Sonst musst du keinerlei Fragen beantworten, was keine Konsequenzen für dich haben darf.

Oft will die Polizei einen Blick in eure Rucksäcke/Taschen werfen oder euch am Körper durchsuchen. Fragt immer höflich, aber bestimmt nach dem Grund, ihr habt das Recht, ihn zu erfahren! Falls sie eure Kleidung nach z.B. gefährlichen Gegenständen oder Drogen absuchen oder euren Körper abtasten wollen, haben Mädchen/Frauen das Recht, von einer Polizistin durchsucht zu werden. Die Durchsuchung deines Körpers (Vagina, After) darf nur von einem*er Ärzt*in durchgeführt werden, dafür benötigt es allerdings einen begründeten Verdacht auf eine Straftat, die mit Dingen in Verbindung steht, die du in Körperöffnungen verstecken könntest. Bestehe darauf, diesen zu erfahren!

Ausweispflicht?

Gibt es für Österreicher*innen an sich nicht, allerdings empfehlen wir euch, einen (mit Foto) dabei zu haben, da die Identitätsfeststellung ohne Ausweis länger dauern kann und ihr vielleicht mit auf die nächste Wachstube müsst.

Gut zu wissen: Eine Person über 18 mit Ausweis kann für euch eure Identität bezeugen. Personen, die keine österreichische Staatsbürger*innenschaft haben, müssen einen gültigen Reisepass mit sich führen.

Auf der Wachstube

Wirst du auf die Wachstube mitgenommen, kann das aus drei Gründen erfolgen (Achtung Minderjährige: Ihr habt das Recht auf eine volljährige Vertrauensperson!):

  • Du kannst dich nicht ausweisen und deine Personalien müssen überprüft werden (Maximalzeit: Sechs Stunden).
  • Du hast eine Verwaltungsübertretung begangen (Falschparken, Störung der öffentlichen Ordnung, Lärmerregung, etc. – die Exekutive ist angehalten, immer das sanfteste Mittel gegen dich einzusetzen, d.h. auch wenn du festgenommen wirst, gilt: Maximalzeit 24 Stunden).
  • Du hast ein gerichtlich strafbares Delikt begangen (Sachbeschädigung, Diebstahl, Körperverletzung) – nach spätestens 48 Stunden musst du ins Gericht gebracht werden, wo ein*e Haftrichter*in unverzüglich über die Verhängung von Untersuchungshaft oder deine Freilassung entscheiden muss.

Grundsätzlich gilt:

Du hast das Recht zu wissen, warum du mitgenommen wirst und was dir vorgeworfen wird!

  • Du hast das Recht auf zwei erfolgreiche Anrufe (Unser Tipp ist es, dein Recht auf diese Telefonate vehement einzufordern!).
  • Sag unbedingt Bescheid, wenn du Medikamente benötigst!
  • Besteh bei Verletzungen auf eine Ärztin*einen Arzt und lass sie dir nach deiner Freilassung von einer Ärztin*einem Arzt deines Vertrauens bestätigen. Du kannst selber auch noch Fotos davon machen!
  • Du hast das Recht auf Aussageverweigerung! Nütze es!

Lass dich in Polizeigewahrsam auf keine Gespräche mit den Beamt*innen ein, selbst die harmlosesten Gespräche (Wetter, Haustiere...) mit ihnen können zu Punkten führen, die du besser nicht erzählst. Lass dich nicht von ihrer Freundlichkeit oder Aggressivität (oder beidem) verunsichern, die Polizist*innen sind für genau diese Situationen geschult und würden allzu gerne wissen, was du nicht alles gemacht hast. Sag einfach, dass du von deinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machst. Für allfällige Aussagen ist später, nach eingehenden Beratungen mit Rechtskundigen oder einer Anwältin*einem Anwalt noch immer Zeit. Auch wenn Beamt*innen dir einreden wollen, dass eine Aussage dich entlastet oder das Strafausmaß geringer wird, vergiss nicht: Über strafbare Handlungen zu urteilen ist Sache des Gerichts, nicht Sache der Polizei! Und meist haben Drohungen der Exekutivbeamt*innen nur einen Zweck: Infos aus eingeschüchterten Jugendlichen rausholen. Mach da nicht mit!

Bei einer vorläufigen Festnahme wirst du wahrscheinlich erkennungsdienstlich behandelt, d.h. dir werden Fingerabdrücke abgenommen, Fotos gemacht, ev. wollen die Beamt*innen auch einen DNA-Abstrich vornehmen – versuch Letzteres zu verweigern, es ist mittlerweile gängie Mode geworden, dass bei den kleinsten Ordnungswidrigkeiten sofort DNA abgenommen wird, was nicht rechtmäßig ist!

Platzverbot?

Manchmal weist die Polizei Menschen von öffentlichen Plätzen weg und erteilt ihnen ein sogenanntes „Platzverbot“. Dieses muss aber aus bestimmten Gründen erfolgen und wird oft damit begründet, dass an einem bestimmten Ort eine allgemeine Gefahr für Leben, Eigentum,... besteht, sich andere Menschen davon gestört fühlen und alle anderen Mittel, wie z.B. die Bitte sich leiser zu verhalten, keine Wirkung gezeigt haben. Spätestens sechs Stunden nach Aussprache des Platzverbots tritt dieses außer Kraft und der Ort kann wieder betreten werden.

Wenn du dich von der Polizei ungerecht behandelt fühlst oder gar geschlagen, belästigt oder misshandelt wurdest, hast du in der konkreten Situation keine Möglichkeit dagegen zu protestieren. Allerdings kann mensch – nachdem alles überstanden ist – eine sogenannte Maßnahmenbeschwerde einlegen – informiere dich bei rechtskundigen Menschen!

Was dürfen Securities?

Nicht mehr als jede volljährige Person auch. Sie können im Rahmen des „Anhalterechts Privater“, Personen, die einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig sind, angemessen festhalten. Das heißt vor allem nicht zu grob. Es muss einen konkreten Tatverdacht geben (z.B. wurdest du beim Ladendiebstahl beobachtet). Die Polizei muss unumgänglich verständigt werden! Securities dürfen weder Ausweise kontrollieren noch Rücksäcke oder Taschen durchsuchen!

* Der Inhalt des vorliegenden Textes ist lange geübte Praxis von vielen Menschen und auch juristisch abgesegnet. Er will mögliche Handlungsoptionen aufzeigen, falls du für dich einen anderen Umgang findest, der für dich besser passt, versteh unsere Tipps als Erweiterung deines Horizonts.

 

 

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